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KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim: Anwalt oder Inkasso?

Maximilian Marvin Becker Wolf • 2026-05-23 • Gepruft von Hannah Fischer

Wer eine Zahlungsaufforderung oder Abmahnung von der KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim erhält, fragt sich oft: Ist das ein Inkassobüro oder eine richtige Anwaltskanzlei? Die Antwort ist beides – und genau diese Doppelrolle sorgt für Verwirrung. Wir erklären, wo die KSP rechtlich steht, welche Rechte Betroffene haben und was bei einer Abmahnung wirklich zählt.

Kanzleigründung: über 60 Jahre (ca. 1960) ·
Schwerpunkte: Inkasso, Forderungsmanagement, Zivil- und Wirtschaftsrecht ·
Standort: Hamburg ·
Zahl der Anwälte: mehrere Dutzend (Spezialisierung auf Mengenprozesse) ·
Bekannt für: Inkasso mit Anwaltsplus, Abmahnungen für Mandanten

Kurzüberblick

1Was ist die KSP?
2Dienstleistungen der KSP
3Rechte Betroffener
4Was Betroffene tun können
  • Fristen prüfen und ggf. anwaltlichen Rat einholen (Händlerbund)
  • Zahlungsaufforderung auf Berechtigung prüfen (Verbraucherzentrale)
  • Keine überhöhten Gebühren akzeptieren (Verbraucherzentrale)
Das Paradox

KSP ist eine Anwaltskanzlei, die wie ein Inkassobüro auftritt – und damit Gläubigern die geballte Rechtsmacht eines Anwaltsteams bietet. Für Betroffene heißt das: Was wie eine standardisierte Zahlungsaufforderung aussieht, hat die rechtliche Schlagkraft einer anwaltlichen Vertretung.

Die folgende Tabelle fasst die Kernfakten zur KSP zusammen – das Muster zeigt eine Kanzlei, die auf das Spannungsfeld zwischen klassischer Anwaltsberatung und industrialisiertem Inkasso spezialisiert ist.

Fünf Fakten zur KSP im Schnellcheck – ein Muster zeigt sich: Die Kanzlei hat sich auf das Spannungsfeld zwischen klassischer Anwaltsberatung und industrialisiertem Inkasso spezialisiert.
Merkmal Details
Rechtmäßige Bezeichnung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gründungszeitraum ca. 1960 (Händlerbund)
Sitz Hamburg (Lobbyregister des Deutschen Bundestags)
Kernkompetenz Forderungsmanagement, Inkasso (anwaltlich), Abmahnungen (KSP Rechtsanwälte)
Bekannte Leistung Inkasso mit Anwaltsplus (KSP Rechtsanwälte)
Lobbyregister-Eintrag seit 21.04.2022, Kategorie „Anwaltskanzlei” (Lobbyregister des Deutschen Bundestags)

Ist KSP ein Inkasso?

KSP als Rechtsanwaltsgesellschaft

Die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Lobbyregister des Deutschen Bundestags). Im Lobbyregister wird sie der Kategorie „Anwaltskanzlei, Einzelanwältin oder Einzelanwalt” zugeordnet. Die Kanzlei selbst bezeichnet sich als „Deutschlands führende Anwaltskanzlei für Inkasso und juristische Mengenprozesse” (KSP Rechtsanwälte). Das bedeutet: KSP ist keine reine Inkassofirma, sondern eine Anwaltskanzlei, die Inkasso als Dienstleistung anbietet.

Unterschied zwischen Anwalt und Inkassobüro

  • Ein Inkassobüro darf nur Forderungen einziehen – aber nicht vor Gericht vertreten. KSP als Rechtsanwaltsgesellschaft ist zu beidem befugt.
  • Anwälte unterliegen der anwaltlichen Berufsordnung. Inkassobüros unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz – mit geringeren Anforderungen.
  • KSP kombiniert beide Welten: Sie mahnt ab und klagt ein – das ist der Unterschied zu einem reinen Inkassobüro.

Der Händlerbund ordnet KSP als „Kanzlei für Inkasso-Dienstleistungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich” ein (Händlerbund). Das unterstreicht die Doppelrolle.

Fazit: KSP ist eine Anwaltskanzlei, die Inkasso als Geschäftsmodell betreibt – das ist legal, aber für viele Betroffene überraschend. Für Gläubiger: ein effektives Werkzeug. Für Schuldner: eine anwaltliche Partei auf der Gegenseite, kein Inkassobüro, das sich mit Vergleich verhandeln lässt.
Der Haken

Das Lobbyregister des Bundestags listet KSP seit dem 21.04.2022 (Lobbyregister des Deutschen Bundestags) – ein Hinweis, dass die Kanzlei politische Interessen vertritt, die über reine Kanzlei-Tätigkeit hinausgehen.

Für wen arbeitet KSP Rechtsanwälte?

Mandanten der KSP Kanzlei

  • Unternehmen: Große und mittelständische Firmen, die Forderungen gerichtlich und außergerichtlich eintreiben lassen (KSP Rechtsanwälte).
  • Privatpersonen: Kunden, die Forderungen haben – etwa nach nicht bezahlten Rechnungen oder Vertragsstrafen.
  • Online-Händler: Versandhändler und Plattformbetreiber, die bei Zahlungsausfällen Hilfe suchen (Versicherungsforen.net).

Die Webseite der KSP nennt Ansprechpartner für „Interessenten” und „Bewerber” (KSP Rechtsanwälte) – das deutet auf eine arbeitsteilige Kanzleistruktur mit mehreren Dutzend Anwälten hin.

Wirtschafts- und Privatkunden

Der Schwerpunkt liegt auf dem Forderungsmanagement und Inkasso im Auftrag von Gläubigern (Händlerbund). Die Kanzlei vertritt also nicht primär Verbraucher, sondern Unternehmen und Institutionen, die Geld fordern. Das ist der entscheidende Punkt für Betroffene.

Fazit: Hinter jeder Zahlungsaufforderung von KSP steht ein Mandant – der Gläubiger. KSP ist der rechtliche Arm des Forderungsinhabers. Für Betroffene heißt das: mit dem Mandanten verhandeln, nicht mit KSP.

Was tun bei einer Abmahnung von der KSP Kanzlei?

Prüfung der Abmahnung

  1. Absender prüfen: Steht die Adresse (Kaiser-Wilhelm-Straße, Hamburg) korrekt? (Lobbyregister des Deutschen Bundestags)
  2. Forderungsgrund checken: Wofür wird abgemahnt? Urheberrechtsverletzung, Wettbewerbsverstoß oder etwas anderes?
  3. Frist beachten: Die Abmahnung enthält eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (Gesetze im Internet (UrhG § 97a)).
  4. Keine vorschnelle Unterschrift: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen (Händlerbund).

Rechtliche Schritte und Fristen

Bei einer Abmahnung durch KSP sollten Betroffene umgehend handeln. Die Verbraucherzentrale rät: Die Forderung auf Grundlage und Höhe prüfen, insbesondere Gläubiger, Forderungsgrund und Zahlungsfrist kontrollieren (Verbraucherzentrale).

  • Bei berechtigter Mahnung: Fristgerecht reagieren, ggf. Ratenzahlung vorschlagen.
  • Bei unberechtigter Mahnung: Widerspruch einlegen und anwaltlichen Rat einholen – ein Fachanwalt kann die Abmahnung überprüfen (Händlerbund).

Die Implikation: Wer schnell und systematisch prüft, vermeidet teure Fehler – egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Was zu beachten ist

Eine Abmahnung von KSP ist kein Standard-Inkassoschreiben. Sie kommt von einer Anwaltskanzlei mit über 60 Jahren Erfahrung (Händlerbund) – das erhöht den Druck, aber nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung.

KSP Inkasso PayPal: Was Betroffene wissen müssen

Rechte bei PayPal-Inkasso

  • KSP treibt auch PayPal-Forderungen ein (Händlerbund).
  • Betroffene haben das Recht, die Hauptforderung zu prüfen – auch wenn KSP als Anwalt auftritt (Verbraucherzentrale).

Zahlungsaufforderungen richtig bewerten

Eine Zahlungsaufforderung von KSP im Zusammenhang mit PayPal kann verschiedene Ursachen haben: offene PayPal-Kredite, Streitfälle aus Käufen oder nicht beglichene Gebühren. Wichtig: Nicht blind zahlen, sondern den Forderungsgrund prüfen (Verbraucherzentrale).

Fazit: PayPal-Forderungen durch KSP sind anwaltlich betrieben – aber das ändert nichts an den Rechten des Schuldners. Hauptforderung prüfen, ggf. Ratenzahlung anfragen, nie überhöhte Gebühren akzeptieren.

Ist man verpflichtet, Inkasso zu zahlen?

Zahlungspflicht bei berechtigten Forderungen

Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn die Hauptforderung berechtigt ist (Verbraucherzentrale). Dazu gehören: offene Rechnungen, Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche. KSP als Rechtsanwaltskanzlei kann die Forderung einklagen – aber nur auf Basis einer rechtmäßigen Forderung.

Was tun bei unberechtigten Forderungen?

  • Widerspruch einlegen – schriftlich und fristgerecht.
  • Keine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn die Forderung nicht begründet ist (Gesetze im Internet (UrhG § 97a)).
  • Rechtliche Beratung einholen – bei unklaren Fällen hilft ein Fachanwalt.

Die Abwägung: Wer bei unberechtigten Forderungen zahlt, verliert Geld und erkennt die Forderung an. Wer widerspricht, riskiert einen Rechtsstreit – aber auf rechtlich sicherer Grundlage.

Die Abwägung

Betroffene stehen vor der Wahl: kostenpflichtigen Rechtsstreit riskieren oder zahlen. Bei berechtigten Forderungen ist die Zahlung günstiger. Bei unberechtigten geht der Weg über Widerspruch und anwaltliche Prüfung.

Wie kontaktiere ich die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim?

Telefonnummer und E-Mail

  • Telefon: Über die offizielle Website www.ksp.de erreichbar.
  • E-Mail: Über das Kontaktformular der KSP-Website.

Kontaktformular und Adresse

Die Kanzlei hat ihren Sitz an der Kaiser-Wilhelm-Straße in Hamburg (Lobbyregister des Deutschen Bundestags). Im Hamburg.de Branchenbuch wird KSP als Inkasso-Eintrag in Hamburg-Neustadt geführt.

Bestätigte Fakten

  • KSP ist eine Rechtsanwaltskanzlei (Lobbyregister des Deutschen Bundestags).
  • KSP bietet Inkasso-Dienstleistungen an (Händlerbund).
  • Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg (Hamburg.de Branchenbuch).

Was unklar ist

  • Die genaue Anzahl der Anwälte ist nicht öffentlich einsehbar.
  • Die Erfolgsquote bei Inkasso-Fällen ist nicht belegt.

„KSP ist ein erfahrener Partner im Forderungsmanagement. Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen.”

– KSP auf der eigenen Website www.ksp.de

„Bei einer Abmahnung durch die KSP Kanzlei sollten Betroffene die Fristen prüfen und rechtlichen Rat einholen – die Abmahnung ist nicht immer berechtigt.”

– Händlerbund in seinem Ratgeber zu Abmahnungen durch KSP (Händlerbund)

„Die KSP Kanzlei gilt als Deutschlands führende Rechtsanwaltskanzlei für Inkasso und juristische Mengenprozesse.”

– Versicherungsforen.net in einer Partnerbeschreibung (Versicherungsforen.net)

„Inkassokosten sind nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu erstatten – prüfen Sie jede Forderung genau.”

– Verbraucherzentrale in ihrer Übersicht zu Inkasso-Rechten (Verbraucherzentrale)

Für Betroffene ist die Implikation klar: Nicht jede Zahlungsaufforderung ist rechtens. Wer eine Abmahnung von KSP erhält, sollte sie ernst nehmen – aber nicht blind akzeptieren. Die Kanzlei ist ein ernstzunehmender Gegner, aber auch ein kalkulierbarer: Sie arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wer seine Rechte kennt – etwa bei unberechtigten Forderungen oder überhöhten Gebühren – kann sich wehren. Ein Fachanwalt für Schuldenrecht oder Inkasso ist in unklaren Fällen der richtige Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Ist die KSP Kanzlei seriös?

Ja, KSP ist eine eingetragene Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und im Lobbyregister des Deutschen Bundestags gelistet (Lobbyregister des Deutschen Bundestags). Seriösität bedeutet aber nicht, dass jede Forderung automatisch berechtigt ist – Betroffene sollten prüfen.

Kann ich gegen eine Abmahnung der KSP Widerspruch einlegen?

Ja. Bei unberechtigten Forderungen können Betroffene Widerspruch einlegen (Verbraucherzentrale). Ein Fachanwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen.

Wie lange dauert ein Inkassoverfahren bei KSP?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei außergerichtlicher Einigung kann es Tage oder Wochen dauern, bei gerichtlicher Auseinandersetzung Monate bis Jahre. Die genauen Fristen sind in der Zahlungsaufforderung genannt.

Muss ich die Anwaltskosten bei KSP immer zahlen?

Nein. Nur bei berechtigter Hauptforderung sind die gesetzlichen Anwaltskosten zu erstatten (Verbraucherzentrale). Überhöhte Gebühren müssen nicht akzeptiert werden.

Was passiert, wenn ich eine KSP-Forderung ignoriere?

Die Kanzlei kann die Forderung einklagen. Bei berechtigten Forderungen droht ein Mahnbescheid und später ein Titel (Verbraucherzentrale). Ignorieren ist keine gute Strategie.

Kann ich die KSP Kanzlei per E-Mail erreichen?

Ja, über das Kontaktformular auf der offiziellen Website www.ksp.de.

Fazit: Die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim ist eine seriöse Anwaltskanzlei mit Inkasso-Schwerpunkt – aber kein reines Inkassobüro. Für Betroffene: Die Forderung prüfen, Fristen einhalten und bei unberechtigten Forderungen Widerspruch einlegen. Für Gläubiger: Ein effektives Werkzeug, aber mit Kosten verbunden. Die richtige Strategie: weder panisch zahlen noch naiv ignorieren – sondern sachlich prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

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